2G in den Vereinsräumen

Auf Grund der neuen Corona-Eindämmungsverordnung für den Freistaat Sachsen vom 05.11.2021 gilt in den Vereinsräumen ab dem kommenden Montag, den 08.11.2021, die 2G-Regelung. Der Zutritt ist somit nur noch bei Nachweis einer Corona-Schutzimpfung oder eines gültigen Genesenenzertifikats möglich. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung, wenn ein Abstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann. Die Einhaltung der Maßnahmen wird vom zuständigen Schlüsselverantwortlichen kontrolliert.

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